Weiterbildung

Weiterbildung beginnt nach Beendigung der Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Die Weiterbildung ist unter der Leitung eines von der Ärztekammer ermächtigten Weiterbildungs- berechtigten zu absolvieren, die während der Weiterbildung zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten sind ebenso wie die Weiterbildungszeiten in der Weiterbildungsordnung festgelegt.
Für viele Weiterbildungsqualifikationen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Kurs notwendig. Für diese Kurse existieren zwischen den Ärztekammern abgestimmte curriculare Vorgaben, die entsprechenden (Muster-) Curricula sind auf den Seiten der Bundesärztekammer dokumentiert und können über die Suchfunktion gefunden werden.
Die Nordrheinische Akademie wurde von der Ärztekammer als von fremden Interessen unabhängige, nichtkommerzielle Einrichtung gegründet und hat entsprechend einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung auch den Auftrag, die Fortbildung der vertragsärztlich tätigen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen. In unserem reichhaltigen Fort- und Weiterbildungsangebot geben in erster Linie deshalb in Klinik und Praxis erfahrene Kolleginnen und Kollegen ihr Wissen weiter.
Eine Hauptaufgabe der Akademie besteht in der Bereitstellung eines qualitativ hochstehenden und gleichzeitig kostengünstigen Kursangebotes im Bereich der Weiterbildungskurse. Unsere Kurse werden bei der Weiter- bildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein zur Anerkennung eingereicht, die von einer Ärztekammer anerkannten Kurse werden entsprechend einer Vereinbarung zwischen den Ärztekammern untereinander anerkannt.
Zweimal im Jahr bieten wir auf Norderney viele unserer Weiterbildungskurse an. Die Teilnahme an den Kursen innerhalb einer Woche während des Kongresses abseits vom täglichen Umfeld ermöglicht eine sehr intensiven Arbeitsatmosphäre und fördert die von den Teilnehmern geschätzte kollegiale Lernsituation.

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Weiterbildungsordnung


Die Weiterbildungsordnung ist auf den Seiten der Ärztekammer Nordrhein dokumentiert. Die Ärztekammer führt auch eine Liste der weiterbildungsberechtigten Ärztinnen und Ärzte.
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